Haftungsausschluss und Wertindikation für Immobilien

Haftungs- und Bewertungsgrundsätze

Allgemein

Die Leistungen werden mit der Sorgfalt eines qualifizierten Sachverständigen erbracht. Eine Haftung besteht ausschließlich gegenüber dem Auftraggeber im gesetzlichen Rahmen. Für leichte Fahrlässigkeit wird – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung übernommen. Sofern rechtliche Themen in diesem Dokument berührt werden, wird die Haftung nach zugelassenem Maß ausgeschlossen. Die Klärung von Rechtsfragen ist nicht Bestandteil des Auftrages und daher ausgeschlossen.

Werteinschätzung

Die Werteinschätzung dient ausschließlich der ersten Orientierung und ersetzt kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Sie eignet sich zur überschlägigen Einschätzung von Kauf-, Verkaufs- oder Investitionsentscheidungen. Als Basis der Werteinschätzung dienen durch den Kunden oder den Ersteller zur Verfügung gestellte Angaben zur Immobilie, statistische Daten, sowie weitere Daten. Für etwaige Abweichungen von Werten und/oder tatsächlich erzielten oder erzielbaren Kauf- oder Verkaufspreisen wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Insgesamt ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sowie auf den etwaigen Betrag begrenzt, der für die Erstellung der Wertindikation erhoben wird.

Online-Gutachten

Das Online-Gutachten stellt eine qualifizierte und nachvollziehbar in textform dokumentierte Verkehrswertschätzung auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen und Unterlagen der Immobilie dar und ist keine Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB. Sie dient ausschließlich zur überschlägigen Ermittlung des Verkehrswerts für den Auftraggeber. Sie basiert auf der Berechnung nach der Immobilien-Wertermittlungsverordnung ImmoWertV und den Wertermittlungsrichtlinien WertR.

Es erfolgte keine Untersuchung des Grundes und Bodens auf Altlasten. Es wird unterstellt, dass keine nachteiligen Eigenschaften vorhanden sind, die den Wert des Grundes und Bodens beeinträchtigen.

Ebenso wurden haustechnische Einrichtungen keiner Funktionsprüfung unterzogen. So weit nicht anders angegeben, wird die Funktionstauglichkeit unterstellt.

Es erfolgte keine Untersuchung hinsichtlich der Forderung von Steuern, Gebühren oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Abgaben. Es wird unterstellt, dass am Tag der Verkehrswertermittlung sämtliche Beträge entrichtet worden sind.

Es erfolgte keine Überprüfung der Flächen und/oder Rauminhalte. Die Angaben wurden aus den vorliegenden Unterlagen entnommen. Es erfolgte keine Überprüfung auf Übereinstimmung mit DIN 277. Eine vollständige Vermessung wurde nicht durchgeführt. Die Flächenangaben wurden anhand der vorliegenden Unterlagen plausibilisiert.

Premium-Gutachten

Im Gegensatz zum Online-Gutachten erfolgt hierbei eine vertiefte Prüfung der Immobilie unter Einbeziehung zusätzlicher Informationen, Ortskenntnisse sowie, soweit beauftragt, einer persönlichen Objektbesichtigung.

Im Rahmen eines Premium-Gutachtens können zusätzlich Vor-Ort-Termine, Objektbesichtigungen, Kaufpreisanalysen, Due-Diligence (Prüfungen) , Verkaufsberatungen sowie die Einbindung technischer und rechtlicher Experten erfolgen.

Im Rahmen dieser Verkehrswertermittlung werden die Umstände berücksichtigt, die im Rahmen einer ordnungsgemäßen und zumutbaren Erforschung der Sachverhalte für den Sachverständigen zu erkennen und zu bewerten waren. Der Sachverständige führt keine Untersuchungen durch, die eine Beschädigung oder Zerstörung von Bauteilen zur Folge hat. Der Zustand von nicht sichtbaren Bauteilen wird deshalb durch Auskünfte des Auftraggebers, durch Unterlagen oder durch den Sachverständigen eingeschätzt.

Es erfolgte keine Untersuchung des Grundes und Bodens auf Altlasten. Es wird unterstellt, dass keine nachteiligen Eigenschaften vorhanden sind, die den Wert des Grundes und Bodens beeinträchtigen.

Ebenso wurden haustechnische Einrichtungen keiner Funktionsprüfung unterzogen. So weit nicht anders angegeben, wird die Funktionstauglichkeit unterstellt.

Es erfolgte keine Untersuchung hinsichtlich der Forderung von Steuern, Gebühren oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Abgaben. Es wird unterstellt, dass am Tag der Verkehrswertermittlung sämtliche Beträge entrichtet worden sind.

Die Angaben zu Flächen und Rauminhalten wurden aus den vorliegenden Unterlagen entnommen. Es erfolgte eine stichprobenartige Überprüfung auf Übereinstimmung mit DIN 277 und der Wohnflächenverordnung WoFlV.

Datenbasis und Mitwirkungspflichten

Die Qualität der Wertermittlung hängt maßgeblich von der Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen ab. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit der übermittelten Daten, Unterlagen, Fotos und Angaben verantwortlich. Eine Prüfung auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich beauftragt wurde. Unvollständige oder unzutreffende Angaben können die Aussagekraft der Wertermittlung beeinflussen.

Rechts- und Steuerhinweis

Die Wertermittlung stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung dar. Sofern erforderlich, erfolgt die Einbindung entsprechender Fachberater wie zum Beispiel Rechtsanwälte, Steuerberater, Finanzierungsberater, andere kaufmännische oder technische Sachverständige. Die Wertermittlung ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- oder Versicherungsberatung.

 

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